Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (…) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.

[So steht es im Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes geschrieben]

IST DEM WIRKLICH SO?

Ein Beispiel ist der Systemkritiker und ehemalige Rechtsanwalt Horst Mahler – verurteilt in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2009 zu über elf Jahren Freiheitsentzug.

Horst Mahler hat genau dasselbe getan, wie der Träger des Nobel-Friedenspreises Liu Xiaobo aus China. Horst Mahler folgte seinem Gewissen und äußerte vollkommen gewaltfrei seine politischen Überzeugungen. Es bedarf kaum einer Erwähnung, dass fast jeder Totschläger in der BRD ein geringeres Strafmaß erhält.

Die BRD und China unterscheiden sich praktisch nur noch im Ausmaß der Heuchelei, wenn es um politisch unbequeme Häftlinge geht. Nach der Überzeugung der Redaktion sind nicht die Chinesen die Heuchler! Ist es doch die Bundesregierung, die bei jeder passenden und nicht passenden Gelegenheit die Menschenrechte einfordert.

Neben Horst Mahler finden sich weitere politische Gefangene die nichts getan haben, außer ihre politische Überzeugung zu äußern. Auf dieser Netzseite lernst du sie kennen …