Mit dem letzten Prozeßtag gegen Alfred Schaefer am 21. 11. 2019 am LG München II wurde den Prozeßbeobachtern wieder eindringlich vor Augen geführt, daß es den nach § 130 StGB Angeklagten nicht erlaubt ist, sich zu verteidigen, sofern sie sich nicht erneut strafbar machen wollen.
An diesem Tag ging es nur noch um das Schlußwort und das anschließende Urteil. Nachdem Alfred einige Zeit lang die Beweggründe seiner politischen Tätigkeit dargelegt hatte, drohte die Vorsitzende Richterin, ihm das Wort zu entziehen, weil Alfred dabei sei, sich erneut strafbar zu machen. Alfred hatte also drei Möglichkeiten: entweder auf das jedem/jeder Angeklagten zustehende Schlußwort zu verzichten, oder aber weiterzufahren und seine Meinung zu leugnen, und schließlich die dritte Möglichkeit, nämlich weiterzufahren und seine Meinung nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten – auch auf die Drohung hin, sich wieder „strafbar“ zu machen. Das ist die Quasi- Erpressung des Systems nach dem Motto: Halte den Mund oder wir sperren dich noch länger ein. Alfred ließ sich nicht erpressen und sprach weiter. Er handelte nach Artikel 5 GG, der die Meinungsfreiheit (angeblich) schütze und folgte seinem Gewissen. Hut ab vor seiner Standhaftigkeit!
Es kam so, wie es von diesem Unrechtssystem zu erwarten war; die Vorsitzende Richterin entzog dem mannhaften Deutschen das Schlußwort. Das Gericht zog sich zu kurzer Beratung zurück und fällte dann das Urteil: 4 Jahre Gefängnis. Soll man erleichtert sein, daß es nicht, wie befürchtet, fünf Jahre, sondern „nur“ vier Jahre sind? Nein! Denn schon eine Minute Repression oder gar Gefangenschaft als Strafe für eine Meinungsäußerung wäre zuviel!
Wie an den letzten beiden Prozeßtagen durften auch diesmal, nach Ende der Prozeßfarce, Alfred mit seiner tapferen Frau Elfriede nicht einmal für kurze Augenblicke sich die Hände reichen und verabschieden. Wie erbärmlich kleingeistig und gehässig! Alfred soll noch am gleichen Tag von Stadelheim ins Gefängnis Landsberg gebracht worden sein.
Der bekannte Schreiberling namens Martin Bernstein von der Süddeutschen Zeitung, des Lizenzblattes Nr. 1, war beim Prozeß zugegen. Er enttäuschte nicht, weder seine Auftraggeber noch uns. Schon am Abend des Prozeßtages veröffentlichte er sein Geschmier; u. a. schrieb er, Alfred habe in seinem Schlußwort „gegen die Juden gehetzt“. In Wahrheit hatte Alfred breiten Bezug auf einen Briefwechsel genommen, den er mit einem Juden hatte, und der seine Glaubensgenossen für deren Haß heftig kritisierte und in vielen Ansichten mit Alfred übereinstimmte. Mehrfach hob Alfred die fast freundschaftliche Beziehung und gegenseitige Hochachtung hervor, die beide verband. Da Bernstein dies völlig unterschlug und statt dessen behauptete, Alfred habe „gegen die Juden gehetzt“, lügt der Kerl im wahrsten Sinne des Wortes wie gedruckt!
In diesem Zusammenhang sei gesagt, daß sich der Würgegriff des Systems immer enger um die freie Meinungsäußerung zieht. Vor gut einem Jahr vermeldete die Jüdische Allgemeine vom 26. 09. 2018 stolz, daß innerhalb der bayerischen Justiz sogenannte Antisemitismusbeauftragte eingesetzt würden, „um Zweifelsfragen im Zusammenhang mit antisemitischen Straftaten zu klären und eine einheitliche Rechtsanwendung zu sichern.“ Als Antisemitismusbeauftragter der Generalstaatsanwaltschaft München wurde der 46-jährige Oberstaatsanwalt Andreas Franck eingesetzt. Geht ’s noch ungenierter? Noch befangener? Jeder Richterspruch, vor allem jener gegen Alfred Schaefer, hat gezeigt, daß vor allem an bayerischen Gerichten alle „Zweifelsfragen im Zusammenhang mit antisemitischen Straftaten“ längst geklärt und eine „einheitliche Rechtsanwendung“ gesichert ist.
Doch noch ist unser Deutschland nicht verloren, denn es gibt noch Männer und Frauen, die, wie es für unsere Väter und Mütter sowie unsere Altvorderen selbstverständlich war, an vorderster Front für unser Vaterland kämpfen. Und diese werden immer zahlreicher, obwohl sie wissen, wie gnadenlos sie unseren Feinden ausgesetzt sind. Alfred Schaefer ist einer von ihnen.