Altermedia Deutschland: Revision vom BGH verworfen

Heute Morgen erreichte uns die Nachricht dass der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Hafturteil im Altermedia Deutschland Verfahren verworfen hat. Der Kamerad und Aktivist Ralph K. wird sicherlich in den nächsten Tagen den Strafantritts-Befehl in seinem Briefkasten vorfinden. Nach Erhalt des Befehls hat man noch 2 Wochen um sich bei der angegebenen JVA zu melden.

Altermedia Deutschland kennt ihr alle. Damals unter Axel Möller aber auch unter Ralph K. war die Netzseite eine feste Größe im Weltnetz wenn es um nationale Netzseiten ging. Gefühlt jeden Tag war jeder von uns ein Mal auf der Netzseite um sich die neuesten Infos des NW und auch des Landes zu beschaffen.

Nach der Hausdurchsuchung im Januar 2016 folgte ein Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Der Vorwurf lautete unter anderem eine „kriminellen Vereinigung“ gebildet zu haben. Am 08.02.2017 verurteilte das OLG Stuttgart Ralph K. zu 2 Jahren und 6 Monaten für das betreiben der systemkritischen Netzseite.

Es gibt die Personen die nach einer Verurteilung die Koffer packen und sich ins Privatleben zurückziehen und es gibt die Anderen. Ralph K. ist auch nach dem Urteil noch Aktiv. Leser der Zeitschrift NS Heute werden die Texte aus seiner Feder kennen und in seiner Wohnregion ist Ralph aktiv an der vordersten Front.

Zeigt eure Solidarität mit Ralph

Wofür werden Spenden/Zuwendungen benötigt?Wie allgemein bekannt, kostet ein Verfahren Geld. Dies lässt sich nun mal nicht ändern. Mit der Verurteilung wurden auch die Verfahrenskosten in Rechnung gestellt. Diese müssen durch alle vier Verurteilten beglichen werden. Worauf sich der genaue Betrag beläuft wird veröffentlicht, sobald das Urteil und der Zahlungsbescheid eingetroffen sind. Gleichzeitig werden Zuwendungen benötigt, um auch für den Fall eines späteren Haftantrittes ein klein wenig Unterstützung zu haben. Des Weiteren fließen die Zuwendungen in die Unterstützung der Methalle und zum Erhalt des Wohnraumes.

Freiwillige Zuwendung

www.freiheit-fuer-ralph.info/freiwillige-zuwendung

Alternativ kann auch Bargeld per Post (Einschreiben-Einwurf) gespendet werden. Hierzu nehmt bitte Kontakt mit uns auf.

Zusätzlich zum Bankkonto und Postsendungen besteht auch die Möglichkeit mit diversen Kryptowährungen zu unterstützen. Geplant sind BTC, BCH, DASH und evtl. Dodgecoin bzw. Litecoin.

Der BGH Beschluss im Wortlaut

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart weitgehend verworfen, durch das ein Angeklagter wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung, die übrigen jeweils wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung bzw. Beihilfe hierzu zu einer Vollzugs- bzw. Bewährungsstrafen verurteilt worden sind.

Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts waren die Angeklagten Rädelsführer bzw. Mitglieder einer kriminellen Vereinigung, die spätestens seit Juni 2012 die Internetplattform „Altermedia Deutschland“ betrieb. Ziel der Angeklagten war es, dem sogenannten „Nationalen Widerstand“ dauerhaft eine Internetseite zur Verfügung zu stellen, auf der Äußerungen, die dieser Grundhaltung entsprachen, ohne Einschränkung kundgetan werden durften, unabhängig davon, ob diese strafrechtlich relevante Inhalte hatten. Die Angeklagten nahmen dabei insbesondere billigend in Kauf, dass in die Plattform auch Beiträge zur Leugnung des Holocaust und zur Verunglimpfung von Juden, Muslimen, Ausländern und Flüchtlingen eingestellt wurden, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die jeweils erhobene Rüge der Verletzung materiellen Rechts sowie auf eine Verfahrensbeanstandung gestützten Revisionen der Angeklagten weitgehend verworfen. Lediglich die Verurteilung einer Angeklagten wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Volksverhetzung hielt rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Insoweit wurde das Verfahren wegen eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses eingestellt. Soweit die Angeklagte darüber hinaus wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurde, hat das Urteil – wie auch betreffend die übrigen Angeklagten – Bestand und ist rechtskräftig.

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