Der „Volkslehrer“ erhebt Verfassungsbeschwerde

Der bekannte Vlogger und Aktivist Nikolai Nerling, besser bekannt als „Volkslehrer“ wurde in drei Instanzen (AG Dachau, LG München II, Bay OLG wegen Volksverhetzung verurteilt. Er soll den Holocaust geleugnet haben, indem er einer Schülergruppe in der KZ-Gedenkstätte Dachau sinngemäß sagte, sie solle nicht alles glauben, was man ihr erzähle. Hiergegen hat er Verfassungsbeschwerde erhoben. RA Dr. Björn Clemens erläutert sie.

 

Ein Kommentar

  1. Verfassungsbeschwerde ? Auf Grund welcher gültigen Rechtsgrundlage ? Wo sind die gültigen Geltungsbereiche einzusehen, für diejenigen Gesetze, die tagtäglich von den Organen der bundesrepublikanischen Rechtspflege zum Nachteil deutscher Staatsvolkes zu Anwendung gebracht werden. Wo sind die gesetzlichen Richter ? Wo die staatlichen Gerichte in der BRD zu finden. Wo sind die unterschriebenen Beschlüsse / Urteile der „Richter“ einzusehen ? Entspricht der GVG an den Gerichten überhaupt der gesetzlichen Vorschrift ? WIESO wird immer von der PERSON gesprochen ?
    Handelt es sich bei dem „Beklagten“ um eine PERSON ? oder handelt es sich bei Nikolai Nerling nicht um einen MENSCHEN ??? Hört auf mit der VERARSCHE ???

    DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT LÜGT … sagte das nicht schon früher Horst Mahler ???

    -1

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