Am 17. November begann vor dem Landgericht Dortmund unter großer Anteilnahme der Öffentlichkeit und verschiedener Medienvertreter von „ganz links“ bis „ganz rechts“ der langerwartete N.S. Heute-Prozess gegen den Verleger und Chefredakteur Sascha Krolzig.
Allein die Verlesung der beiden Anklageschriften dauerte über eine Stunde. Anschließend las der Angeklagte selbst eine anderthalbstündige Einlassung vor und verdeutlichte seinen Standpunkt, dass es sich bei den beiden Anklageschriften um einen Akt der politischen Verfolgung handele, indem das Strafrecht – einmal mehr – zur Bekämpfung Andersdenkender missbraucht werde.
Während die Zeugenvernehmung einiger Polizisten recht unspektakulär verlief, entwickelte sich der Schlagabtausch zwischen Krolzigs Verteidiger Dr. Björn Clemens und dem Geheimdienst-Mitarbeiter Axel H. am ersten Prozesstag zu einem kleinen „Highlight“. Der VS-Mitarbeiter verwickelte sich am laufenden Band in Widersprüche, bezeichnete die zivilen Opfer der sinnlosen Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg als „Täter“ und gab vor, nicht einmal zu wissen, seit wann er für die BRD als Beamter tätig ist.
Der zweite Verhandlungstag am 22. November begann mit einer kleinen Überraschung: Die Anklage in Bezug auf Ausgabe #11, auf deren Titelseite Rudolf Heß als ein „Blutzeuge der Neuzeit“ bezeichnet wird, wurde eingestellt. Könnte es sein, dass gewisse Stellen unter allen Umständen verhindern wollten, dass ein 35 Jahre zurückliegender Mordfall vor Gericht zur Sprache kommt? – Wie dem auch sei, zumindest dieser Anklagevorwurf ist also schon mal vom Tisch.
Krolzig verlas am 2. Verhandlungstag über vier Stunden lang eine 60-seitige (!) Einlassung zu den Anklagevorwürfen in Bezug auf die Ausgaben Nrn. 1+2 und holte das nach, was die Staatsanwältin in ihrer Anklage versäumt hatte: Die Äußerungen im Gesamtkontext zu betrachten, einzuordnen und in den richtigen Sinnzusammenhang zu stellen. Das Gericht dürfte solche Verfahren, in denen der Angeklagte über mehrere Verhandlungstage hinweg eine derart umfangreiche Einlassung verliest, sicherlich nicht alle Tage verhandeln.
Der – vorläufige – weitere Zeitplan sieht folgendermaßen aus:
- 3. Verhandlungstag: Dienstag, 29. November 2022, 10 Uhr: Fortführung der Einlassung des Angeklagten, Beweisanträge
- 4. Verhandlungstag: Dienstag, 13. Dezember 2022, 10 Uhr
- 5. Verhandlungstag: Dienstag, 20. Dezember 2022, 10 Uhr
Die Verhandlung ist öffentlich, der Angeklagte freut sich über viele interessierte Zuhörer – kommt vorbei!