Das erstinstanzliche Urteil gegen Küssel wegen angeblicher „nationalsozialistischer Wiederbetätigung“ wurde am 15. Januar 2014 vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien bestätigt. Die von Küssels Anwalt eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde gegen die politische Entscheidung des Gesinnungstribunals wurde aber wie erwartet verworfen. Nur in seinem Strafberufungsantrag hatte Küssels engagierter Verteidiger Michael Dohr etwas Erfolg: Die politische Gesinnungsstrafe wurde von ursprünglich neun auf nun sieben Jahre und neun Monate reduziert, was nicht minder einem Terrorurteil gleichkommt, das lediglich auf Meinungsparagraphen der politischen Strafgesetze in der Alpenrepublik fußt.
Heute freut es uns euch mitteilen zu können, dass Gottfired Küssel aus der Haft entlassen wurde. Wir wünschen seiner Familie und ihm für die Zukunft alles Gute.