Laut Strafgesetzbuch können Häftlinge unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Haftentlassung beantragen. Mörder, Drogendealer, Vergewaltiger .. sie alle eint, dass sie von deutschen Gerichten regelmäßig, nach Absitzen von 2/3 ihrer auferlegten Haftstrafe, entlassen werden. Solche Regelungen gelten jedoch nicht für politische Straftaten.
Das Landgericht Bielefeld sah für Haverbeck allerdings keine günstige Prognose und lehnte ihren Antrag ab. Das OLG entschied bereits am 24. September, dass die Beschwerde Haverbecks gegen diese Entscheidung unbegründet ist.
Für die Wahrheit ins Gefängnis gestoppt, hatten wir in Deutschland immer schon.