Ob es – in Kenntnis der (Un-)Rechtslage – besonders klug ist, am 20. April vor dem Geburtshaus von Adolf Hitler Kerzen aufzustellen, lassen wir dahingestellt. Was das in der Republik Österreich jedoch für Konsequenzen hat, kann man nicht dahingestellt lassen. Am Montag mussten sich zwei Männer wegen einer solchen Tat vor einem Geschworenengericht verantworten.
„Der Bayer (69) legte ein Geständnis ab, er hatte in seiner Heimat zweieinhalb Jahre wegen „Volksverhetzung“ abgesessen. „Es war ein Fehler, dort hinzufahren“, sagte der Pensionist und gab an, dass er sich von der Gesinnung schon distanziert habe.
Sein Mitangeklagter, ein Vorarlberger (24), plädierte auf nicht schuldig. Er habe nur die Kerzen hingestellt, nicht angezündet. Anklägerin Petra Stranzinger meinte, dass die „rechtsradikale Gesinnung“ die Männer verbinde und das Abschwören davon „Lippenbekenntnisse“ seinen. Die Geschworenen waren sich einig: schuldig. Das Urteil: je drei Jahre Haft. Dieses ist nicht rechtskräftig.“
Die Angeklagten sollen zwar vorbestraft sein, aber drei Jahre Haft für das Aufstellen von Kerzen?
Statt die Vertreter der ÖVP-Justiz zu irgendwelchen Holocaust-Schulungen zu schicken, sollten jüdische Psychiater zu Rate gezogen werden. Kann es wirklich im Sinne irgendwelche Präventionsüberlegungen sein, auf jeden Verirrten draufzuschlagen?
Kein Gruß mit der falschen Hand, kein Absingen eines gefährlichen Liedes, keine Ansprache- bloß das Entzünden von Kerzen an einem bestimmten Tag an einer bestimmten Adresse.
Das bringt in dieser Republik 3 Jahre Haft ein.
Vergleicht man hierzu das milde Urteil eines Flüchtelanten, der einen Zehnjährigen in einem Wiener Schwimmbad vergewaltigt hatte, kommt man zu dem Schluß, daß dieser Staat uns Bürger hassen muß.