Die beantragte Haftverkürzung für die Dissidentin Ursula Haverbeck wurde von der Strafvollstreckungskammer des Bielefelder Landgerichts abgelehnt. Gerichtssprecher Guiskard Eisenberg erklärte gegenüber Radio Herford, daß die 91-Jährige nicht vorzeitig auf Bewährung entlassen wird. Eine Begründung hierzu erfolgte nicht. Im Januar 2020 hat die Dissidentin 2/3 ihrer zweieinhalbjährigen Strafhaft abgesessen und dies ist normalerweise der Zeitpunkt, ab dem eine Freilassung auf Bewährung infrage kommt. Für viele Schwerstkriminelle öffnen sich nach 2/3 ihrer Haftzeit die Gefängnistore, so nicht bei einer 91jährigen Deutschen, welche für Meinungsfreiheit und freie Geschichtsschreibung eintritt und dafür weggesperrt wird.