Meinungsfreiheit in Gefahr

Demokratien leben und fallen mit der Freiheit des Wortes. Der ungehinderte Austausch von Meinungen ist daher von zentraler Bedeutung für die Entwicklung einer freien demokratischen Gesellschaft, so der allgemeine Konsens der Vertreter dieser Staats- und Gesellschaftsform. Verankert ist dieser wichtige Grundsatz daher in §5 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland, in dem es heißt:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

von Der III. Weg

Finden Eingriffe in das Recht auf freie Meinungsäußerung statt, so hat dies in der Regel weitreichende Konsequenzen. Folge ist die Normierung des öffentlichen Diskurses, der letztendlich zu einer Beschneidung der hierzulande ausgelobten Meinungspluralität führt. Der damit entfesselte Prozess hat eine schrittweise Verarmung gesellschaftlicher Ausdrucksmöglichkeiten zur Folge. Durch Einschränkung der Partizipation des Einzelnen an der gesamtgesellschaftlichen Meinungsbildung wird zwangsläufig die Endzeit jener oft postulierten freiheitlichen Ordnung eingeläutet.

Die Zeichen mehren sich

Einen alarmierenden Charakter haben die sich häufenden Berichte, die auf den bereits erfolgten Rückzug vieler Menschen aus dem öffentlichen Diskurs hinweisen. Diese Entwicklung scheint in den seltensten Fällen einer gleichgültigen Haltung gegenüber aktueller Themen geschuldet zu sein. Hinter der gesellschaftlichen Abkehr verbirgt sich vielmehr eine tief verankerte Angst vor Brandmarkung oder Verfolgung und eine ebenso verhaftete Verunsicherung.

Eine durch das Allensbach Institut durchgeführte repräsentative Befragung ergab 2019, dass nur noch jeder fünfte Bundesbürger es wage, seine Meinung in der Öffentlichkeit Kund zu tun. Demnach gaben nur 59 Prozent der Befragten an, sich frei in ihrem Freundeskreis äußern zu können. Im öffentlichen Raum waren es lediglich 18 %. Über Themen wie Flüchtlingspolitik gaben 71 Prozent an, nur mit Vorsicht zu sprechen. Selbiges gilt für das Thema Islam.

Die Repressionen des BRD-Apparats während der Corona-Jahre ist bezeichnend für diese Entwicklung. Kritische Haltungen fanden sich nun einer massiven Unterdrückung ausgesetzt. Das autoritäre Ziel war die Etikettierung, Diffamierung und Kriminalisierung von Menschen mit einer unerwünschten Meinung, die von der offiziellen Corona-Politik der Regierung abwich oder, die den getroffenen Maßnahmen ablehnend gegenüberstanden. Unter den Opfern dieser Zäsur befanden sich viele echte Demokraten und freiheitsliebende Menschen, die an ihren Grundwerten festhielten und dadurch in Ungnade fielen.

Eine aktuelle Umfrage des MDR mit Veröffentlichungsdatum vom 7. Dezember 2022 ging dem Stand der Meinungsfreiheit unter 27.000 Befragten nach. Obwohl der Mitteldeutsche Rundfunk seine Umfrage als nicht repräsentativ wertet, spiegelt sie eine tiefsitzende Angst beinahe jeder zweiten Person wider, die eigene Meinung zu äußern. Ganz besonders groß sei die Angst vor einer Meinungsäußerung in sozialen Medien.

Das Tabu als Machtinstrument

Ein deutliches Indiz für die tiefsitzende Unfreiheit unserer Mitmenschen und gleichsam ein ebenso deutlicher Anzeiger für die schlechte Verfassung der Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik ist die Zunahme an Tabu-Themen und die fortschreitende Zementierung von Leitbildern einer Links-Diktatur mit grünem Anstrich.

Ist der Austausch über gewisse Themen unerwünscht, wird die Etablierung eines regulatorischen Systems initiiert, das den Sprecher in ein unerwünschtes Licht rückt, welches ihn entsprechend diskreditiert. Die fehlende Auseinandersetzung führt schließlich zur Bildung einer unhinterfragten These, die allgemein als Wahrheit hingestellt wird. Et voila! Die Umdeutung hat stattgefunden und aus Angst vor Repression wird eine Zementierung gewünschter Denk- und Empfindungsmuster gefördert.

Ist die Konditionierungsleistung erfolgt, hat sie zum Ergebnis, dass die bloße Erwähnung eines Reizwortes zu erwünschten Empfindungen und Reaktionen führt und damit zur Unterdrückung kritischen Denkens. Die Zunahme sprachlicher Auslöser dieses Reiz-Reaktions-Mechanismus deutet auf ein tief sitzendes gegenseitiges Misstrauen hin und die Unfähigkeit der sprachlichen Verständigung mit dem Ergebnis der gesellschaftlichen Ächtung.

Auffällig ist die hohe Varianz dieser Reizwörter, die ganze Themenkomplexe dem öffentlichen Diskurs entzieht. Das damit einhergehende Unvermögen, dem Anderen zu begegnen, ist der Ursprung bizarrer Erscheinungen. Eine von ihnen ist die sogenannte Cancel-Culture, die

systematische Bestrebungen zum partiellen sozialen Ausschluss von Personen oder Organisationen bezeichnet, denen beleidigende, diskriminierende, rassistische, antisemitische, verschwörungsideologische, bellizistische, frauenfeindliche, frauenverachtende, homophobe Aussagen, beziehungsweise Handlungen vorgeworfen werden. Das Schlagwort wird insbesondere von jenen verwendet, denen diskriminierendes Verhalten vorgeworfen wurde, und erlangt häufig große mediale Aufmerksamkeit.“ (Quelle: Wikipedia)

Die oft einhergehende mediale Aufmerksamkeit tut das Ihrige. Ziel ist, „Ge-cancelte“ der Möglichkeit der gesellschaftlichen Partizipation zu berauben. Auf diese Weise werden sie zum Spielball einer „woken“ Kultur, die den Raum des demokratischen Diskurses verlässt und eigenen Hass-Projektionen Raum gibt.

Direkte Konsequenz einer Beschneidung der Meinungsfreiheit ist ein Mangel an Empathie und eine damit einhergehende Verrohung des Denkens innerhalb der Gesellschaft, was zu einem Rückgang der Dialogbereitschaft führt. Mit Hinblick auf die ungebrochene Vehemenz der Maßnahmen der Regierenden ist es zweifelhaft, dass dieser Trend in absehbarer Zeit eine Kehrtwende widerfährt.

Ein Kommentar

  1. Liebe Freunde,
    ich finde eure Arbeit wichtig und sinvoll, aber es stellt sich die Frage, wie man dieser ehrwürdigen und mutigen grossen Dame, Frau Haverbeck helfen kann ? Vor „deutschen“ Handelsgerichten sind Prozesse m. E. sinnlos. Überhaupt diese Gerichte durch das „Hinsetzen“ im Gerichtssaal (z.B. auch Heike Werding) zu akzeptieren, erscheint mir nicht sinnvoll, zumal selbst im Bundestag jüngst erklärt wurde, dass die einzigen gültigen Gesetze die SHAEF sind. Damit müssen Richter ihre Genehmigung durch die Alliierten auf Anfrage vorlegen. Unterstützt wird diese Richtung noch von dem Tillersen Urteil. Das einzige Problem dabei wäre eine zweite Sylvia Stolz zu finden, um ein Verfahren ggfs. auf internationales Parkett zu verlagern. Hier gibt es bereits Achtungserfolge so z.B. die faktische Anerkennung, dass es in der Firma Deutschland keine Gewaltentrennung gibt und daher Haftbefehle innerhalb der EU nicht vollstreckt werden. Die „deutschen“ Gesetze sind nahezu vollständig aufgehoben, deswegen ist es wenig zielführend auf z.B. das Grundgesetz zu verweisen.
    Es grüsst euch einstweilen Oskar

    0

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