Unter dem Begriff „Meinungsparagraphen“ sind gesetzliche Vorschriften zu verstehen, die es untersagen, dass Meinungen frei geäußert werden. Meinungsparagraphen stehen im Konflikt mit der im heutigen System überall propagierten Meinungsfreiheit und sind der offenkundige Beweis dafür, dass Meinungsfreiheit in Deutschland zum aktuellen Zeitpunkt nicht existiert!
von NSP
Den Meinungsparagraphen sind heute besonders die folgenden Paragraphen zuzuordnen:
§ 86 StGB
§ 86a StGB
§ 130 StGB
§ 90 StGB
§ 90a StGB
Sie untersagen den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland unmissverständlich gewisse Symbole zu tragen, Nachforschungen im historischen Bereich zu tätigen, wie auch die Symbole oder Würdenträger des derzeitigen Staates zu verunglimpfen, wobei die Schwelle von Kritik hin zur vermeintlichen Verunglimpfung immer im Ermessen des Systems selbst liegt!
Ohne guten Anwalt hat man nahezu keine Aussichten auf Gerechtigkeit, wenn einem Dissidenten der Prozess gemacht werden soll. Diese Meinungsparagraphen behindern in großem Ausmaß die Bildung einer kritischen Meinung und verhindern im selben Maße die Bekundung nicht konformer Ansichten. Sie sind der Beweis dafür, dass die Demokratie in der wir heute leben müssen, nicht pluralistisch ist. Jeder einzelne Meinungsparagraph bildet mindestens eine Sprachbarriere, bei vielen Deutschen gar eine Denkbarriere und steht dementsprechend konträr zur Forderung nach freier Meinungsbildung.
Der § 130 ist von allen erwähnten gesetzlichen Vorschriften der drastischste, obwohl alle als falsch zu gelten haben. Durch den Paragraphen der sogenannten „Volksverhetzung“ ist die Forschungsfreiheit im Hinblick auf die historischen Geschehnisse in Deutschland und Europa massiv eingeschränkt!
Im Zuge der politischen Arbeit vieler mutiger Aktivisten wie unter anderem Ursula Haverbeck, Horst Mahler und Henry Hafenmayer ist der Beweis erbracht worden, dass gewisse historische Ereignisse als „offenkundig“ und damit als „unbestreitbar“ zu gelten haben laut dem herrschenden System.
Dies widerspricht jeder Logik und Moral.
Die Geschichtsschreibung lebt von Forschung, von verschiedenen Meinungen und von neuen Erkenntnissen aus eben jener Forschung und dem damit verbundenen Meinungsdiskurs. Wird dieser Prozess wie heute vom § 130 unter Strafe gestellt, dann dient dieses Gesetz nicht in erster Linie dem Schutz des deutschen Volkes, sondern behindert das Vorankommen von selbigem.
Daher fordern wir die restlose Abschaffung aller Meinungsparagraphen zum Wohle des Individuums wie auch zum Wohle des deutschen Volkes.
Die freie Rede muss unbeschränkt möglich werden!