Deutsche Politiker, Demokratie- und Medienvertreter werden nicht müde zu betonen: „Die Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter unserer Demokratie“. Diese Meinungsfreiheit von der immer die Rede ist, ist im Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes verankert:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (…) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.„
Doch kann sich jeder Bürger bei seinen getätigten Aussagen auf den Artikel5 GG berufen? Nein, die Realität sieht leider oftmals anders aus. In Deutschland gelten vor allem §86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und §130 StGB (Volksverhetzung) des Strafgesetzbuches. Besonders der §130 StGB beschneidet die grundgesetzlich verankerte Meinungsfreiheit massiv.
In diesem Inti stellen wir euch deswegen auch ein tolles Projekt vor.
1. Frage:
- Durch einen Mitstreiter bin ich auf Eure Internetseite www.artikel5.info aufmerksam geworden. Vielen mag die Seite schon bekannt sein, ich kannte sie noch nicht und habe mir das Projekt mal etwas genauer angeschaut. Was ist unter dem Projekt „Artikel5“ zu verstehen, für die, die das auch zum ersten mal hören?
Antwort:
- Der Schwerpunkt der Netzseite liegt im Aufzeigen der Ungleichheit zwischen der grundgesetzlich festgehaltenen Meinungsfreiheit in Artikel 5 und der politisch gelenkten Rechtsprechung. Des weiteren wollen wir politisch Gefangene, die in den Medien sogenannten „Meinungsverbrecher“, die Personen die vollkommen gewaltfrei ihre politischen Überzeugungen äußern und dafür in deutsche Gefängnisse gesteckt wurden, in die öffentliche Wahrnehmung rücken und auf ihre Schicksale aufmerksam machen.
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Ich empfehle euch die nächste Ausgabe des Magazins NS Heute zu kaufen oder noch besser, gleich das Magazin zu abonnieren um die restlichen Fragen und Antworten lesen zu können.
Der Macher des Magazins (Sascha Krolzig) befindet sich zur Zeit in politischr Strafhaft. Ein Abo oder der Kauf eines Einzelheftes kommt also ganz sicher bei dem richtigen an.
Wir müssen Herrn Mahler mit der Nationalhymne bei seiner Entlassung vor dem Gefängnis begrüssen
Das muss rechtzeitig verbreitet werden.
Interessant. Ich habe die Zeitschrift sowieso Aboniert. Bin gespannt, wie immer.