Nachdem der Oberste Gerichtshof in Erfüllung seiner antifaschistischen Pflicht die Nichtigkeitsbeschwerde verworfen hat, war heute das Oberlandesgericht Innsbruck am Wort. Es ging unter dem Vorsitz von Mag. Friedrich um die Strafhöhe und ob Manuel „besonders gefährlich“ ist oder nicht.
Wir erinnern uns in diesem Zusammenhang an das auch in diesem Punkt mit gravierenden Mängeln behaftete erstgerichtliche Verfahren. In Teil 2 (https://der-dritte-weg.info/2024/03/manuel-eder-vor-dem-gesinnungstribunal-ein-prozessbericht-teil-2-2/) des Prozessberichtes wurde darüber berichtet. Dennoch sah man am OLG Innsbruck keine Notwendigkeit von der „besonderen Gefährlichkeit“ abzugehen.
Während die politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft gerne eine höhere Strafe gehabt hätte, erachtete der Drei-Richter-Senat die erstgerichtlich verhängte Strafe von neun Jahren als tat- und schuldangemessen.
Manuel bleibt jedoch standhaft und ungebrochen. Karten und Briefe könnt ihr an folgende Adresse senden:
Manuel Eder
Völser Str. 63
A-6010 Innsbruck