So kann jeder Ursula Haverbeck unterstützen!

Am 07. Mai 2018 wurde die nationale Dissidentin Ursula Haverbeck in ihrem Wohnhaus verhaftet. Sie wurde in die JVA Bielefeld verbracht und kam für wenige Stunden in den “genuss” des sog. offenen Vollzugs. Da Frau Havebeck jedoch auch dort vermeintlich gefährlich für dieses System werden könnte wurde Sie nach kurzer Zeit in den geschlossenen Frauenvollzug verlegt.

Leider wird Frau Haverbeck die nächsten zwei Jahre Strafhaft nun im Haus 5, dem sog. Frauenhaus der JVA Bielefeld-Brackwede absitzen müssen. Wie viele politische Aktivisten vor ihr wird sie leider nicht die Möglichkeit auf eine vorzeitige Entlassung haben.

Zahlen, Daten und Fakten: Haus 5 (Frauenhaus)

  • Vollstreckungsart: Untersuchungshaft, Aus- und Durchlieferungshaft, Strafhaft
  • Anzahl der Bediensteten: 21, davon 1 in Elternzeit, 7 in Teilzeit
  • 3 Abteilungen
  • Anzahl der Haftplätze: 69, davon 57 Einzelhafträume und 3 Gemeinschaftshafträume
  • Auslastung der Sollhaftplätze: 95 %
  • teile der Betriebe befinden sich im Haus (Bekleidungskammer, Arbeitstherapie, ein Unternehmerbetrieb, Wäscherei, Bücherei)
  • private Kleidung
  • Aufschluss
  • Telefonzellen
  • Frauen-Café (Freizeitmaßnahme)

Informationen zum Tagesablauf von Frau Haverbeck

Tagesablauf unter der Woche:

Uhrzeit Ablauf
05:30 Wecken
06:00 Frühstücks-/Abendkost
06:40 – 07:00 Ausrücken zur Arbeit
07:30 – 11:00 Freistunde für Unbeschäftigte
07:30 – 11:00 Duschen für Unbeschäftigte
11:00 – 12:00 Mittagskost
12:00 Ausrücken zur Arbeit
15:45 Arbeitsende
16:00 – 19:00 Duschen für Beschäftigte
16:00 – 19:00 Freistunde für Beschäftigte
19:00 – 21:00 Freizeit (Auf-/Umschluss)
ab 21:00 Einschluss

Tagesablauf am Wochenende:

Uhrzeit Ablauf
06:30 Wecken
07:00 Frühstücks-/Abendkost
07:30 – 11:00 Freistunde
07:30 – 11:00 evangelischer / katholischer Gottesdienst
11:00 – 12:00 Mittagskost
12:00 – 13:00 Freistunde
13:00 – 14:00 Freizeit
ab 14:15 Einschluss

Brief- und Paketverkehr

Der Schriftwechsel für Strafgefangene ist in den §§ 21 – 23 Strafvollzugsgesetz (StVollzG NRW) geregelt. Demnach hat der Gefangene das Recht, uneingeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen. Die Behördenleitung kann den Schriftverkehr mit bestimmten Personen untersagen:

  • wenn die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet wird,
  • bei Personen, die nicht Angehörige im Sinne des Strafvollzugsgesetzes sind,
  • wenn zu befürchten ist, dass der Schriftwechsel einen schädlichen Einfluss auf den Gefangenen haben könnte,
  • oder die Eingliederung behindern würde.

Der Schriftwechsel darf aus Gründen der Behandlung, der Sicherheit und Ordnung überwacht werden. Kontrolliert wird jedoch jede ein- und ausgehende Post (Sichtkontrolle) auf nicht erlaubte Gegenstände, wie Geld oder Drogen. Deshalb hat der Strafgefangene die Post geöffnet abzugeben. Das grundgesetzlich geschützte Briefgeheimnis hat trotzdem auch für den Strafgefangenen Gültigkeit, da der Inhalt, außer es ist durch die Behördenleitung angeordnet, nicht gelesen wird. Grundsätzlich nicht überwacht wird der Schriftwechsel mit eingetragenen Verteidigern, Volksvertretungen, Petitionsstellen und Datenschutzbeauftragten, sofern Absender bzw. Adressat eindeutig sind. Die Portokosten trägt der Gefangene.

Schreibt, Schreibt und Schreibt Frau Haverbeck so oft ihr könnt und vergesst nicht in jeden Brief ein paar Briefmarken zu legen (maximal 10 Briefmarken pro Brief).Ursula Haverbeck
JVA Bielefeld-Brackwede
Umlostraße 100
33649 Bielefeld

Bankverbindung – Es besteht die Möglichkeit, Geld an Frau Haverbeck zu überweisen.

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, den Gefangenen in der JVA Bielefeld-Brackwede Bargeld während des Besuchs zu übergeben oder einzuzahlen.

Daher bietet die JVA aus diesem Grund die Möglichkeit an, Geld an folgende Bank zu überweisen:

Bank: Postbank Hannover
IBAN Nr.: DE 54 2501 0030 0279 0333 02
BIC: PBNKDEFF

Bitte beachtet, dass im Überweisungsformular bei dem Begünstigten die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede angegeben wird und erst im Verwendungszweck der Name, das Geburtsdatum und ggf. die Buchnummer.

Für Ursula müsste der Verwendungszweck der Überweisung dann so aussehen:

URSULA HAVERBECK – 8.11.1928

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