Am 07. Mai 2018 wurde die nationale Dissidentin Ursula Haverbeck in ihrem Wohnhaus verhaftet. Sie wurde in die JVA Bielefeld verbracht und kam für wenige Stunden in den “genuss” des sog. offenen Vollzugs. Da Frau Havebeck jedoch auch dort vermeintlich gefährlich für dieses System werden könnte wurde Sie nach kurzer Zeit in den geschlossenen Frauenvollzug verlegt.
Leider wird Frau Haverbeck die nächsten zwei Jahre Strafhaft nun im Haus 5, dem sog. Frauenhaus der JVA Bielefeld-Brackwede absitzen müssen. Wie viele politische Aktivisten vor ihr wird sie leider nicht die Möglichkeit auf eine vorzeitige Entlassung haben.
Zahlen, Daten und Fakten: Haus 5 (Frauenhaus)
- Vollstreckungsart: Untersuchungshaft, Aus- und Durchlieferungshaft, Strafhaft
- Anzahl der Bediensteten: 21, davon 1 in Elternzeit, 7 in Teilzeit
- 3 Abteilungen
- Anzahl der Haftplätze: 69, davon 57 Einzelhafträume und 3 Gemeinschaftshafträume
- Auslastung der Sollhaftplätze: 95 %
- teile der Betriebe befinden sich im Haus (Bekleidungskammer, Arbeitstherapie, ein Unternehmerbetrieb, Wäscherei, Bücherei)
- private Kleidung
- Aufschluss
- Telefonzellen
- Frauen-Café (Freizeitmaßnahme)
Informationen zum Tagesablauf von Frau Haverbeck
Tagesablauf unter der Woche:
Uhrzeit Ablauf 05:30 Wecken 06:00 Frühstücks-/Abendkost 06:40 – 07:00 Ausrücken zur Arbeit 07:30 – 11:00 Freistunde für Unbeschäftigte 07:30 – 11:00 Duschen für Unbeschäftigte 11:00 – 12:00 Mittagskost 12:00 Ausrücken zur Arbeit 15:45 Arbeitsende 16:00 – 19:00 Duschen für Beschäftigte 16:00 – 19:00 Freistunde für Beschäftigte 19:00 – 21:00 Freizeit (Auf-/Umschluss) ab 21:00 Einschluss
Tagesablauf am Wochenende:
Uhrzeit Ablauf 06:30 Wecken 07:00 Frühstücks-/Abendkost 07:30 – 11:00 Freistunde 07:30 – 11:00 evangelischer / katholischer Gottesdienst 11:00 – 12:00 Mittagskost 12:00 – 13:00 Freistunde 13:00 – 14:00 Freizeit ab 14:15 Einschluss
Brief- und Paketverkehr
Der Schriftwechsel für Strafgefangene ist in den §§ 21 – 23 Strafvollzugsgesetz (StVollzG NRW) geregelt. Demnach hat der Gefangene das Recht, uneingeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen. Die Behördenleitung kann den Schriftverkehr mit bestimmten Personen untersagen:
- wenn die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet wird,
- bei Personen, die nicht Angehörige im Sinne des Strafvollzugsgesetzes sind,
- wenn zu befürchten ist, dass der Schriftwechsel einen schädlichen Einfluss auf den Gefangenen haben könnte,
- oder die Eingliederung behindern würde.
Der Schriftwechsel darf aus Gründen der Behandlung, der Sicherheit und Ordnung überwacht werden. Kontrolliert wird jedoch jede ein- und ausgehende Post (Sichtkontrolle) auf nicht erlaubte Gegenstände, wie Geld oder Drogen. Deshalb hat der Strafgefangene die Post geöffnet abzugeben. Das grundgesetzlich geschützte Briefgeheimnis hat trotzdem auch für den Strafgefangenen Gültigkeit, da der Inhalt, außer es ist durch die Behördenleitung angeordnet, nicht gelesen wird. Grundsätzlich nicht überwacht wird der Schriftwechsel mit eingetragenen Verteidigern, Volksvertretungen, Petitionsstellen und Datenschutzbeauftragten, sofern Absender bzw. Adressat eindeutig sind. Die Portokosten trägt der Gefangene.
JVA Bielefeld-Brackwede
Umlostraße 100
33649 Bielefeld
Bankverbindung – Es besteht die Möglichkeit, Geld an Frau Haverbeck zu überweisen.
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, den Gefangenen in der JVA Bielefeld-Brackwede Bargeld während des Besuchs zu übergeben oder einzuzahlen.
Daher bietet die JVA aus diesem Grund die Möglichkeit an, Geld an folgende Bank zu überweisen:
Bank: Postbank Hannover
IBAN Nr.: DE 54 2501 0030 0279 0333 02
BIC: PBNKDEFF
Bitte beachtet, dass im Überweisungsformular bei dem Begünstigten die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede angegeben wird und erst im Verwendungszweck der Name, das Geburtsdatum und ggf. die Buchnummer.
Für Ursula müsste der Verwendungszweck der Überweisung dann so aussehen:
URSULA HAVERBECK – 8.11.1928