Sylvia Stolz wurde aus dem Prozeß gegen Ernst Zündel, dem sie ursprünglich als Pflichtverteidigerin zugewiesen war, ausgeschlossen, da eine von ihr diesbezüglich eingereichte Beschwerde sogenannte volksverhetzende Inhalte enthielt. Der Berliner Tagesspiegel zitierte sie am 24. März 2006 mit den Worten:
„Ich habe festgestellt, daß der Holocaust nicht offenkundig ist.“
Weiterhin vertrat sie auch Horst Mahler vor Gericht. In der Beschwerde gegen die Anklage Ernst Zündels spricht Sylvia Stolz von der „Staatsattrappe ‚Bundesrepublik Deutschland‘, die einen Vernichtungskrieg gegen das deutsche Volk mit dem Ziel seiner vollständigen Auslöschung führt.“
Im März 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen Sylvia Stolz. Sie wurde unter anderem beschuldigt, bei der Verteidigung von Ernst Zündel den Holocaust als „größte Lüge der Weltgeschichte“ bezeichnet zu haben. Laut Horst Mahler bedeutet diese Tatsache, daß Angeklagte in der BRD vom Rechtsobjekt zum Rechtssubjekt herabgewürdigt werden, da eine Verteidigung des Angeklagten durch dessen anwaltliche Vertretung von vornherein ausgeschlossen ist. Der Verteidiger von Sylvia Stolz, Ludwig Bock, eröffnete demzufolge auch die Verteidigung mit dem Hinweis auf die angebliche freie Meinungsäußerung in der derzeitigen OMF-BRD.
Am 14. Januar 2008 verurteilte das Mannheimer Landgericht die bis dahin nicht vorbestrafte Sylvia Stolz dennoch zu dreieinhalb Jahren Haft, außerdem wurde gegen sie ein weiteres fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen, weil sie ihre Anwaltstätigkeit zur Verbreitung revisionistischer Thesen mißbraucht habe.
Im Februar 2009 hob der Bundesgerichtshof dieses Urteil zum Teil auf und änderte den Schuldspruch dahingehend, daß Sylvia Stolz „der Volksverhetzung in zwei Fällen, der Beleidigung sowie der versuchten Strafvereitelung in Tateinheit mit Volksverhetzung in zwei Fällen, Nötigung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole und Beleidigung in zwei Fällen schuldig” sei. Am 13. April 2011 wurde sie aus der Haft entlassen.