Ursula Haverbeck erneut verurteilt

Gerichtsverfahren können sich ziehen, das ist nichts Neues, doch was die politische Justiz mit der 95-jährigen Ursula Haverbeck veranstaltet, ist an Frechheit nicht zu überbieten.

Ursula wurde am 12. November 2015 vom Amtsgericht Hamburg zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil hat Ursula natürlich Berufung eingelegt. Fast neun Jahre später beschäftigt der Fall nun das Landgericht Hamburg und bedauerlicherweise kam es wie es kommen musste. Vor wenigen Minuten wurde das Landgericht Urteil bekannt.

Bildschirmfoto: handelsblatt.com
Ursulas Berufung wurde abgelehnt und das Urteil damit bestätigt. Die viel zu lange Verfahrensdauer, die laut dem Bundesgerichtshof (BGH) eine zusätzliche Belastung für eine angeklagte Person darstellte, wurde zwar zugunsten Ursulas gewürdigt, jedoch erlässt das Gericht Ursula lediglich vier Monate Haft. Ursula musste neun Jahre lang auf dieses Urteil warten. Sie hatte in diesen Jahren unfreiwillig, unzählige Wege zu gehen und jeder, der aus eigener Erfahrung weiß, wie es ist, auf ein wichtiges Urteil zu warten, kann bestätigen, dass es keine angenehme Zeit ist. Vergolten wird es Ursula mit nur vier Monaten Haftverschonung. Das ist, wie wir schon im ersten Satz dieses Artikels schrieben: An Frechheit nicht zu überbieten!

Ein weiteres Urteil des Berliner Landgerichts aus dem Jahr 2022 stand bis heute auch noch aus. Damals wurde Ursula zu einem Jahr Haft verurteilt und auch dieses Verfahren war noch immer nicht abgeschlossen. Das damals verhängte Urteil hatte zwar bisher Bestand, jedoch befasste sich das Amtsgericht Tiergarten seitdem mit Ursulas Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.

Mit dem heutigen Urteil wurde auch das Berliner Verfahren eingeschlossen und eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ursula Haverbeck, eine 95-jährige Dame mit entsprechenden Krankheiten und Problemen, die eigentlich ihren Lebensabend genießen sollte, wird von der politischen Justiz immer wieder wegen sogenannter Meinungsdelikte vor die verschiedensten Gerichte gezerrt und abgeurteilt. All dies passiert in einem Land, in dem von der Zivilgesellschaft, den Medien und den Vertretern des Systems immer wieder die Stärkung der Meinungsfreiheit propagandiert und Urteile gegen diese in anderen Ländern aufs Schärfste verurteilt werden.

Die nationale Bewegung muss an dieser Stelle wieder geschlossen Solidarität mit Ursula Haverbeck zeigen und das über Partei- und Organisationsgrenzen hinweg! Ursula war und wird ausschließlich für ihre Worte inhaftiert. Sie bleibt eine der politische verfolgen Aktivisten der BRD und dies muss in die Öffentlichkeit getragen werden.

Freiheit für Ursula und alle politischen Gefangenen der BRD!

3 Kommentare

  1. Während das Verfahren gegen Warburg-Chef eingestellt wird, wegen „Gesundheitlichen Problemen“ genau mein BRD Humor.

    0

  2. Liebe Landsleute,

    laut Grundgesetz gibt es in der BRD eine Gleichheit vor dem Gesetz – leider ist das nur Theorie, da die Praxis anders aussieht.

    Laut Urteil vom 24.06.2024 wird für einen 82jährigen, der wegen des Cum-Ex-Skandals (an dem auch der jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz verwickelt war) verurteilt werden sollte, wegen dessen Gesundheitszustand das Strafverfahren eingestellt.

    Laut Urteil vom 26.06.2024 wird eine 95jährige, die Zweifel an der verordneten Geschichtsschreibung geäußert hat, zu einer Haftstrafe verurteilt – der Gesundheitszustand soll dabei nicht problematisch sein.

    Bereits am 22.06.2022 wurde ein 101jähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt, da er im Kriege Dienst in einem Konzentrationslager tat, ohne das ihm eine direkte Beteilung an Straftaten bewiesen wurde. Der Gesundheitszustand wurde ebenfalls als unproblematisch angegeben.

    Drei Fälle, zwei Auffassungen von BRD-Gerichten.

    „Der Rechtsstaat ist keine Garantie dafür, dass alles gerecht zugeht“ – Marianne Birthler
    „Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat“ – Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley

    Die Meinungsfreiheit, das Recht auf Hinterfragen auch von Tabuthemen, ist ein Grundrecht des Grundgesetzes.
    Frage: Haben wir dieses Grundrecht in der BRD-Gegenwart wirklich?

    Wieso wird in der BRD-Justiz das Unterschlagen von gigantischen Summen in der BRD anders bewertet als das Hinterfragen zur Zeitgeschichte? Ist ein 82jähriger wirklich gesundheitlich angeschlagener als eine 95jährige oder ein 101jähriger?

    Fragen über Fragen… – und besser keine Antworten, da diese juristisch geahndet werden könnten…

    Der 24. und 26.06.2024 waren keine guten Tage für die Gerechtigkeit…

    FR

    0

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert