Wenn sich das herrschende System noch einen Rest von Humanität bewahrt hätte, könnte Ursula Haverbeck ihre Haft wenigstens im offenen Vollzug ableisten.
Sie müsste dann im Gefängnis schlafen, befände sich aber tagsüber auf freiem Fuß. Die Wochenenden könnte sie zu Hause verbringen. Sie wäre eine so genannte „Freigängerin“.
Diese Vergünstigung genoss beispielsweise der ehemalige SED-Chef Egon Krenz.
Bei Wirtschaftsverbrechern ist das praktisch die Regel, ganz gleich, wie viele Opfer sie ausgeplündert und in den Ruin getrieben haben. Bei Ursula Haverbeck hingegen wurde entschieden, sie wie eine Schwerverbrecherin im geschlossenen Vollzug zu halten.
Begründung: Fluchtgefahr!
Eine 89-jährige Greisin soll in der Lage sein, den Strafverfolgungsbehörden davonzulaufen? Ursula Haverbeck als Hauptdarstellerin in „ Auf der Flucht“ oder „Lola rennt?
Davor hat der BRD-Staat Angst?
Oder will die Obrigkeit, die gegenüber ausländischen Kriminellen so schwach und nachgiebig auftritt, hier einmal Härte zeigen gegenüber dem einzigen Personenkreis, bei dem sie sich das traut – alten Damen?
Als weiteren Grund führt die Justiz übrigens „Wiederholungsgefahr“ an. Frau Haverbeck könnte nochmals von ihrer Meinungsfreiheit aus Art. 5 Grundgesetz Gebrauch machen.
Das muss natürlich verhindert werden.