Die Götterdämmerung der Jahrzehnte währenden Hetze ist angebrochen!
Sehr geehrte Damen und Herrn, liebe Kameraden,
liebe Mitstreiter für die historische Wahrheit!
Nach längerer Zeit wieder ein Lebenszeichen von mir.
Über meine überraschende Freilassung dürften Sie informiert sein, möglicherweise aber nicht über deren seltsamen Umstände, nämlich meine „Unzurechnungsfähigkeit“! Näheres dazu in der Beilage.
Zur Beilage ist ergänzend zu sagen, dass auch Gerichtssachverständige der österreichischen Strafprozessordnung verpflichtet sind. In meinem Fall hätte der psychiatrische Sachverständige die gesetzliche Pflicht gehabt, vom Gericht eine, auf ein technisches Gutachten gestützte Zusicherung zu verlangen, dass meine These, ob der er mir „Unzurechnungsfähigkeit“ attestierte, unrichtig, ja dermassen absurd sei, dass sie praktisch nur einem verwirrten Geist entsprungen sein konnte, bevor er seine „Diagnose“ ablieferte! Da dies aber nicht geschah, wurden die Verbrechenstatbestände des Amtsmissbrauchs (§302 StGB) und der falschen Beweisaussage unter Eid (§288 StGB) durch den beeideten Sachverständigen erfüllt! Eine Bemerkung dieses sogenannten „Obergutachters“ vor Gericht (mit gespielter Empörung) ist besonders aufschlussreich: „Der Angeklagte will ja die Geschichte umschreiben!“ – Na und! Seit wann ist das denn verboten, und was geht das einen Psychiater an? – Die österreichische politische Justiz hat den Gesetzesbruch bereits institutionalisiert!
Ich hörte, dass es im Gebälk der Republik Österreich knarren soll. Dass ich den Spiess umgedreht habe und meine Peiniger – logisch begründet – als antisemitische Hetzer bezeichnet habe, weil wissenschaftliche Absurditäten in der heutigen Zeit keinen Bestand haben können, und pauschal auf alle kolportierten d.h. vermeintlichen Nutznießer zurückwirken, soll bei den linken Volksverhetzern wie eine Bombe eingeschlagen haben! Die Forderung von seriösen Beamten nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in meiner Causa wird deshalb immer lauter!
Ich fürchte aber, dass sich diese Beamten nicht durchsetzen werden können, denn ein Untersuchungsausschuss hätte dieselbe Wirkung in der Öffentlichkeit, wie wenn man die gegen mich inszenierten Strafverfahren rechtsstaatlich korrekt abgehandelt hätte, das heisst wenn mein Gutachten von den Gerichten überprüft worden wäre, was zweifellos zu meiner Rehabilitierung geführt hätte. Mit einem Untersuchungsausschuss würde „DER GRÖSSTE JUSTIZSKANDAL DER ZWEITEN REPUBLIK“ (Zitat) bekannt werden und die Österreicher würden erkennen, welchen moralisch verkommenen Egomanen sie am Wahltag ihre Stimme gaben! Verständlich, dass sich die Verursacher dieses Debakels mit Zähnen und Klauen dagegen wehren. Dennoch bin ich vorbereitet, wie sie aus der Beilage ersehen. Schliesslich gibt es manchmal doch noch Wunder …
Reisepass und Personalausweis werden mir nach wie vor verweigert! Der staatliche Terror in STASl-Manier geht also ungeniert weiter! Ich hätte es wissen müssen …
Ich ersuche Sie, die Beilage bis auf Widerruf vertraulich zu behandeln! Der OGH, der in meinem Fall noch immer nicht über die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Krems entschieden hat, ob ich nun in ein lrrenhaus eingewiesen werde oder nicht, könnte sonst zu weiteren kriminellen Handlungen genötigt werden. Helden sind im OGH rar. Und die menschlich anständigen Richter haben meist nicht die Kraft, sich der parteiübergreifenden österreichischen Politmafia, die den Staat seit Kriegsende unter sich aufgeteilt hat, zu widersetzen. Sie allein bestimmt, wer oder was unter ihrem „Verfassungsbogen“ Platz hat. Lüge und Volksbetrug haben jedenfalls Platz!
Ich verbleibe mit herzlichen Grüssen
DI Wolfgang Fröhlich
PS: Für jede, auch noch so geringe finanzielle Unterstützung wäre ich dankbar, denn es sind noch MEHRERE TAUSEND EURO an Anwaltskosten offen, die ich nun bezahlen muss! Und das nach insgesamt 15 Jahren Haft 25 Jahren STASI-Terror politischem Boykott und einer zerstörten Existenz! Dieser Anwalt hat übriges Großartiges geleistet! Die historische Wahrheit klopft bereits an die Türe und das Ende der Lügenhetze zeichnet sich ab!
KONTO: Bank Austria, DI Wolfgang Fröhlich,
IBAN: AT25 1200 0100 2659 8432, BIC: BKAUATWW