Seit 15 Jahren saß Wolfgang Fröhlich durchgehend in Haft. Was war sein Verbrechen? Er sagte seine Meinung und vertrat diese bis zuletzt.
Heute wurde ein vom OGH kassiertes Urteil neu verhandelt. Damals hatte Wolfgang vier Jahre Haft erhalten, zusätzlich hatte das Gericht eine Einweisung in eine Anstalt für “geistig abnorme Rechtsbrecher” nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch angeordnet. Daraufhin wurde das Urteil vom OGH teilweise aufgehoben. Vor einem neu zusammengesetzten Schwurgericht war am Montag die Zurechnungsfähigkeit des 67-Jährigen erneut Thema. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gab sich alle Mühe Wolfgang weiterhin in Haft zu halten und führte unter anderem ins Felde, dass “je wissenschaftlicher eine angebliche Wahrheit verkauft wird, desto eher ist die Masse bereit, das zu glauben”. Richtung Geschworene gewandt, sagte sie außerdem: “Schützen sie den Rechtsstaat. Schützen sie die Menschlichkeit”. Dieser weinerliche Appell ging allerdings nicht auf.
Die Geschworenen stimmten am Ende eines langen Verhandlungstages dafür, dass Wolfgang Fröhlich nicht zurechnungsfähig sei. Das Gericht wies den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung in eine Anstalt für “abnormale Straftäter” ab.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Staatsanwaltschaft meldete Berufung an.
Dem Antrag des Verteidigers Wolfgang Blaschitz auf Enthaftung seines Mandanten wurde Folge gegeben. Wolfgang wurde noch am Montagabend auf freien Fuß gesetzt!