Michael Regener aka. Lunikoff
Regener war Sänger der Musikgruppe Landser, die vom Bundesgerichtshof als angebliche „kriminelle Vereinigung“ eingestuft wurde. Regener wurde 2001 verhaftet. Im Prozeß vor dem Berliner Kammergericht gehörte er zu den Hauptangeklagten und wurde am 22. Dezember 2003 zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Regener ging in Revision und blieb bis zum Abschluß der Revisionsverfahrens vor dem Bundesgerichtshof (10. März 2005 Urteilsbestätigung) auf freiem Fuß. Abzüglich der Untersuchungshaft von sechs Monaten, die er in der JVA Stuttgart-Stammheim abgesessen hatte, belief sich seine Reststrafe auf zwei Jahre und zehn Monate, die er ab dem 11. April 2005 in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel verbüßte.
Vorher gründete Regener eine neue Musikgruppe namens Die Lunikoff Verschwörung. Die Texte seines neuen Albums „Die Rückkehr des Unbegreiflichen“ ließ Regener von drei Anwälten auf strafrechtliche Relevanz bezüglich der BRD-Gesinnungsgesetze überprüfen. Bei einem Konzert am 5. Juni 2004 schritt die Polizei mit einem Sondereinsatzkommando ein, konnte aber nichts ausrichten. Ein großes Konzert der Musikgruppe fand am 27. November 2004 vor etwa 1.000 Zuhörern im sächsischen Mücka statt. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) versuchte Ende 2004, die dort aufgenommene CD „Höllische Saat – Live in Mücka“ auf den Index zu setzen. Nach Verhandlungen zwischen der BPjM und Regeners Rechtsanwälten mußte die BPjM die CD im Januar 2005 wieder vom Index nehmen. Anfang 2005 gab Regener im thüringischen Pößneck bei einer Veranstaltung zum Landesparteitag der NPD sein Abschiedskonzert.
Kurz vor seinem Haftantritt nahm Regener eine Mini-CD mit dem Titel „Niemals auf Knien“ auf. Am 21. Oktober 2006 fand in Berlin-Tegel unter dem Motto „Freiheit für Lunikoff – Laßt unsere Kameraden raus“ eine Demonstration von etwa 1.000 Personen statt, während welcher der Zug einen Halt vor der Justizvollzugsanstalt Tegel einlegte. Regener versuchte zu Beginn des Jahres 2007 seine Haftentlassung auf Bewährung zu erwirken, da er bereits 2/3 der Strafe abgesessen hatte. Das Landgericht Berlin stimmte am 4. Januar 2007 einer vorzeitigen Haftentlassung und dem Aussetzen der Reststrafe zur Bewährung zu. Daraufhin ging die Bundesanwaltschaft vor dem Kammergericht Berlin in Berufung. Am 19. März 2007 hob das Kammergericht die Entscheidung des Landgerichtes wieder auf.
Seit dem 27. Februar 2008 ist Regener wieder frei. Da er im Gegensatz zu seinen früheren Gruppenkollegen nicht mit der BRD-Justiz kooperierte, warf er diesen vor: „Die Freiheit teuer erkauft (zu haben) – um den Preis der Ehre“.